M|R Energiesysteme exportiert Photovoltaik nach Afrika

Erstmals exportiert M|R Energiesysteme außerhalb der EU und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die örtliche Versorgung und den Klimaschutz.

Wohl jeder verbindet Afrika gedanklich mit viel Sonne. M|R Energiesysteme hat nun einen zwar kleinen, aber ersten Schritt nach Afrika gemacht. In Simbabwe wird nun eine kleine Lodge mit einer Photovoltaikanlage von 8,45 kWp und einem Energiespeicher von 3,6 kW Gesamtleistung ausgerüstet. Diese hat M|R Energiesysteme von Deutschland aus dorthin geliefert.

Ziel ist, die Lodge mit möglichst viel solarer Energie selbst zu versorgen und dabei lokale einphasige Netze zu berücksichtigen. 85 % der erzeugten Energie werden in der Lodge selbst verbraucht. Das steuert einer unsicheren Energieversorgung entgegen. Bei Stromausfall ist es mithilfe eines Backupsystems möglich die Lodge weiter mit Sonnenenergie aus dem Speicher zu versorgen.

Der Solardeckel fällt kurz vor knapp

Der langersehnte Fall des 52-GW-Deckels ist jetzt endlich beschlossene Sache und sichert vielen Unternehmen die Existenz.

Nach dem Etappensieg der Solarbranche am 18.05.2020, über den wir in unserm Artikel Die Abschaffung des Solardeckels rückt endlich näher berichteten, besiegelte am 03.07.2020 der Bundesrat nun endgültig die unterbrechungsfreie Förderung für neue Solarstromanlagen.

Die Gesetzesänderung über die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels dürfte Anfang August 2020 in Kraft treten. Das ist gerade noch rechtzeitig vor dem Erreichen der 52-Gigawatt-Schwelle, weil die bundesweite Gesamtleistung aller Photovoltaikanlagen von 52 GW schätzungsweise schon im August 2020 erreicht werden wird.

Wie wichtig die Abschaffung des Förderstopps bei Erreichen einer bundesweiten Gesamtleistung von 52 GW ist, haben wir bereits in unseren Artikeln Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel und 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig eingehend erläutert.

Laut einer Blitzbefragung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) und der Messe Intersolar Europe sicherte der Fall des Solardeckels voraussichtlich sogar 31 % der Solarunternehmen die unternehmerische Existenz.

Somit kann nun auch die Solarbranche den Trend zu einem immer höheren Anteil erneuerbarer Energien am Strommix weiterhin beflügeln. Dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zufolge liegt dieser nämlich im Jahr 2020 mit 55,8 % erstmals über 50 %.

Quellen:
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/03/bundesrat-besiegelt-solardeckel-fall-2/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/07/01/nettostromerzeugung-im-1-halbjahr-2020-rekordanteil-erneuerbarer-energien-von-55komma8-prozent/

Erster Lichtblick in der Corona-Krise – China exportiert wieder Module

Nach einigen Wochen der Ungewissheit ist die Produktion von Solarmodulen in China teilweise wieder angelaufen. Eine völlige Entspannung der Lage wird jedoch noch etwas andauern.

Wie uns einer unserer Partner aktuell mitteilte, normalisiert sich offenbar die Corona-Problematik in China wieder leicht. Es würden danach in China wieder Waren produziert und verschifft. Es gebe jedoch noch Gebietskontingente, so dass mit einem Ende der Modulknappheit erst ab Mai oder Juni dieses Jahres zu rechnen sei. Was die Wechselrichter betrifft, sollen hingegen fast alle Modelle bereits jetzt schon wieder gut verfügbar sein.

Neben den verzögerten Lieferzeiten aus China ist jedoch problematisch, dass die Corona-Krise hier zulande stetig zunimmt. So sorgen auch Personalengpässe im Handwerk, bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen für zusätzliche Verzögerungen. Eine vollständige Entspannung der Lage kann sich damit noch hinziehen.

Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel

Die Bundesnetzagentur sorgt durch ein neues Berechnungsverfahren für etwas mehr Zeit bis zum Ende der Förderung von Photovoltaik durch den Solardeckel.


Was ist der 52-GW-„Solardeckel“?

Nach der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird deren Inbetriebnahme nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit einer Vergütung für die Einspeisung des damit gewonnenen Stroms in das Stromnetz gefördert. Sobald die Leistung aller deutschlandweit auf diese Weise geförderten Anlagen zusammen erstmals insgesamt 52 Gigawatt überschreitet, verringert § 49 Absatz 5 EEG 2017 den anzulegenden Wert für die EEG-Vergütung auf null. Das heißt, ab dann wird die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen nicht mehr gefördert. Wann diese Gesamtleistung erreicht ist, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der Werte des Marktstammdatenregisters einerseits sowie anhand einer Schätzung der Werte der nicht dort eingetragenen Anlagen andererseits. Nicht vom Auslaufen der Solarförderung betroffen sind lediglich Anlagen mit einer Leistung von über 750 KWp, die ihrerseits einer Ausschreibungspflicht unterliegen.


Warum muss diese Regelung dringend abgeschafft werden?

Ziel dieser Deckelung war ursprünglich die Begrenzung der Kosten des Zubaus von Solaranlagen. Diese Kosten sind jedoch seit Schaffung des Deckels sowohl in der Freifläche als auch auf Dächern bereits durch den Markt selbst stark gesunken, was den Deckel nun überflüssig macht. Im unserem Artikel 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig haben wir die Gründe für die Notwendigkeit einer Abschaffung des Solardeckels bereits genannt. Danach sinkt ohne die Förderung von Solarenergie durch die EEG-Vergütung der Anreiz um ein Vielfaches sich Photovoltaikanlagen anzuschaffen oder sie als Kreditgeber zu finanzieren. Folge davon ist neben einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Solarbranche insbesondere auch, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weniger stark wachsen kann als geplant, was wiederum stark zu einer Verfehlung der deutschen Klimaziele beitragen dürfte.


Wie steht die aktuelle Politik zu dem Thema?

Bereits im November 2019 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG 2017 an den Bundestag adressiert. Auch die Bundesregierung hatte in ihrem Klimaschutzplan die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 versprochen die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzesentwurf zügig in den Bundestag einbringen zu wollen. Trotzdem wollte sich die Große Koalition damit im Bundestag bislang noch nicht befassen.


Was hat sich durch die Neuberechnung der Bundesnetzagentur geändert?

Aus Sicht der Verbände für Photovoltaik sollte die Fördergrenze möglicherweise bereits im April 2020 erreicht sein. Anfang Februar 2020 lag die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung laut Statistik noch bei 49,783 GW. Neue Erkenntnisse der Bundesnetzagentur machen jedoch nun eine Revidierung der Methodik der Ermittlung erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und erfasst im Gegensatz zum alten Register u. a. auch Betreiberwechsel, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Das führt konsequenterweise zu einer geringeren Gesamtleistung als vorher angenommen. Dies ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer in der Wartezeit auf die nach wie vor dringend notwendige Abschaffung des Solardeckels.