Solarenergie im Koalitionsvertrag

Solarenergie im Koalitionsvertrag 2021

Die neue Regierung nimmt Form an. Wie zu erwarten war, trägt der Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 dem dringender werdenden Klimaschutz Rechnung. Das ist betrifft alle regenerativen Energiearten in deutscher Reichweite und damit die Photovoltaik.

Um den Klimawandel aufzuhalten, soll lt. Koalitionsvertrag in Deutschland bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das bisherige Ziel, eines Anteils von 65 Prozent im gleichen Zeitraum wurde damit deutlich weiter gesteckt. Die kommende Regierung wird damit den Ausbau von Solarenergie vehement vorantreiben.

Hindernisse werden abgebaut, z.B. mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und neuen Vorgaben. Andererseits kommt eine Solardachpflicht: „alle geeigneten Dachflächen“ sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Gewerbliche Bauherren sollen verpflichtet werden, für private Bauherren soll es zur Regel werden.“

„Wir sehen darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk. Unser Ziel für den Ausbau der Photovoltaik sind ca. 200GW bis 2030. Dazu beseitigen wir alle Hemmnisse, u.a. werden wir Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen. Auch innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV werden wir stärken und die Ko-Nutzung ermöglichen.“

Eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag durch den Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Finden Sie hier, unter diesem Link.

Diese erfreuliche Entwicklung wird sicher neue Fragen und Herausforderungen mit sich bringen. In jedem Fall, sind wir dabei der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an.