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Unverhältnismäßiger und europarechtswidriger Entwurf der EEG-Novelle 2021 verärgert die Solarbranche

Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle beseitigt zwar kleine Gesetzesmängel, stellt dafür aber erhebliche und unnötige neue Hindernisse für die Solarwirtschaft auf.

Am 23.09.2020 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf zu der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Anfang des Jahres 2021 in Kraft treten soll. Zwar wurden vorher die deutschen Energieverbände zum Entwurf gehört. Die Anhörung war jedoch zeitlich sehr knapp bemessen und schon von der Uhrzeit her ungünstig gelegt.

Deshalb fanden leider erwartungsgemäß die Argumente der Solarwirtschaft im Kabinettsbeschluss kaum Berücksichtigung. Nun liegt es an Bundestag und Bundesrat den Bedenken der Solarbranche im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Gehör zu verschaffen.

Dabei fordern sowohl der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) als auch der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) dringend Nachbesserung. Auch 97 % der über 1.000 vom BSW befragten Unternehmen rechnen mit einem spürbaren Marktrückgang bei Photovoltaikprojekten auf Dachflächen ab Geltung dieser EEG-Novelle.

Die größten Sorgen für die Photovoltaik-Branche bereiten folgende Änderungen:

  1. Die wohl gravierendste Hürde stellt die Absenkung der Ausschreibungspflicht für Dachanlagen von einer Leistung ab 750 Kilowattpeak (kWp) auf 500 kWp dar. Anfang September war sogar noch eine Absenkung auf 100 kWp geplant. Ohne die Teilnahme an einer bürokratisch aufwändigen Ausschreibung werden diese größeren Dachanlagen nicht mit der Marktprämie gefördert.
    Die Teilnahme an einer Ausschreibung setzt voraus, dass nach Inbetriebnahme der Solaranlage die gesamte Energie in das Stromnetz eingespeist wird, ohne dass ein Teil davon für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Große Photovoltaikanlagen haben jedoch genau den Sinn einen hohen Eigenverbrauch zu decken. Denn für den Betrieb von Produktionshallen und Ladestationen für Elektroautos ist viel Energie von Nöten.
    Gegen diese Neuregelung spricht ferner, dass Frankreich mit einer derartigen Ausschreibungspflicht sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dort führten nämlich Solardach-Auktionen regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen. Auch handelt Deutschland, das wohlgemerkt im Moment sogar den EU-Ratsvorsitz innehat, paradoxerweise gegen das Leitbild der EU, welche die sog. Prosumenten, d. h. Produzenten und gleichzeitig Konsumenten von Energie, fördern und in den Mittelpunkt stellen möchte.
  2. Die zweite gravierende Hürde besteht darin, dass nach dem Entwurf schon kleine Anlagen ab 1 kWp mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden müssen. Das entspricht gerade einmal einer Handvoll Solarmodulen auf einem Eigenheim und erhöht weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz.
    Etwa 500 € soll der Umbau einer Kleinanlage kosten und zusätzlich darüber hinaus mit ca. 100 € pro Jahr an laufenden Kosten für den eingebauten sog. „Smart meter“ zu Buche schlagen. Dabei bleiben vielleicht 40-50 € im Jahr an Gewinn aus der Einspeisung überschüssiger, nicht für den Eigenverbrauch benötigter Energie in das Stromnetz übrig. Damit seht der Aufwand zum Nutzen erheblich außer Verhältnis.
  3. Und schließlich ist an der EEG-Novelle zu kritisieren, dass Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Betriebsdauer immer noch aus der EEG-Förderung fallen sollen. Diese Hürde für den Weiterbetrieb mehrerer hunderttausend Anlagen hätte längst beseitigt werden müssen.
    So soll von Anlagenbetreibern selbst genutzter Solarstrom wie z. B. für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder den Betrieb einer Wärmepumpe künftig mit der EEG-Umlage belegt werden, obwohl laut Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU zumindest für Anlagen unter 30 kWp explizit keine Umlage gefordert werden darf. Darüber hinaus macht das Ende der EEG-Förderung auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.

Der Entwurf der EEG-Novelle reiht sich somit nahtlos in die Entwicklung ein, dass der deutsche Gesetzgeber dem Trend zu erneuerbaren Energien immer mehr Steine in Form von technischem und bürokratischem Aufwand in den Weg legt. Dieser Aufwand führt in Kombination mit der schwindenden kurzfristigen Rentabilität erneuerbarer Energien entgegen der EU-Richtlinie, die das Gesetz eigentlich umsetzen sollte, zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Bürger. Schon deshalb ist die im Kabinett beschlossene Novelle europarechtswidrig.

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Dächer wegen bestehender KWp-Grenzen oft nicht mit Modulen vollgebaut werden, weil schon die aktuell bestehenden Hürden des Gesetzgebers die vollständige Nutzung größerer Dächer unattraktiv machen. Es bleibt nur zu hoffen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anliegen der Solarbranche endlich einmal ernstgenommen werden.

 

Quellen:

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/22/altmaier-alarmiert-solarbranche-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/eeg-entwurf-stellt-solardaecher-in-den-schatten-2/

https://www.solarwirtschaft.de/2020/09/23/bee-pressekonferenz-novellierung-des-eeg-braucht-dringend-nachbesserungen-im-parlamentarischen-verfahren/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/erneuerbare-energien-eeg-novelle-auf-der-zielgeraden-kabinett-wird-gesetz-voraussichtlich-mittwoch-beschliessen/26208322.html?ticket=ST-3767619-3ZXE25000hJUlB9d6sW3-ap1

https://www.youtube.com/watch?v=hI2tx22emhg