Solardeckel – Bundesregierung verkennt den Ernst der Lage und ignoriert den Wählerwillen

Trotz des dringenden Wunsches von Bürgern und Wirtschaft geht der Solarpoker der Union im Bundestag in eine weitere Runde.

Die Dringlichkeit der Abschaffung des 52-GW-Deckels haben wir bereits in unserem Artikel Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel erläutert. Obwohl sogar laut aktueller YouGov-Umfrage über 82 % der Wähler von Union und SPD die Abschaffung des Deckels befürworten und auch Wirtschaft und Verbände die Abschaffung vermehrt fordern, verknüpft die Union die Abschaffung des Solardeckels weiterhin mit der Debatte über geeignete Windkraft-Standorte in Deutschland. Erst nach einer Einigung in dieser Frage möchte sich die Union dem Solardeckel annehmen. Diese Benutzung der Abschaffung des 52-GW-Deckels sozusagen als Druckmittel im Bundestag ignoriert somit eindeutig den Willen der Wähler.

Und nicht nur das, es werden darüber hinaus auch gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, welche sich der Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) selbst gegeben hat. Denn gemäß § 49 Absatz 6 EEG 2017 ist die Bundesregierung verpflichtet rechtzeitig vor Erreichen des Endes der Solarförderung durch den Deckel eine Anschlussregelung vorzulegen. Mit dem Erreichen einer Gesamtleistung deutscher Photovoltaikanlagen von 52 Gigawatt wird laut Experten jedoch bereits im Frühsommer gerechnet. Deshalb wäre eigentlich die unverzügliche Behandlung des Themas in einem parlamentarischen Eilverfahren erforderlich. Das fordert jedenfalls auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).

Schon jetzt werden immer mehr Photovoltaik-Projekte aus Furcht vor einer ausbleibenden Förderung auf Eis gelegt. Bereits beim Neujahrsempfang des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) am 30.01.2020 betonte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, dass die einzelnen erneuerbaren Energieformen – also in diesem Fall Solar- und Windenergie – nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften.

Auch der Hauptgeschäftsführer des BSW Carsten Körnig wiederholte jüngst diese Forderung, also etwa anderthalb Monate später, in denen immer noch nichts geschehen ist. Er mahnte: „Der Verhandlungspoker zu Lasten des Klimaschutzes und auf dem Rücken der Solarbranche muss endlich ein Ende haben. […] Schon eine Förderunterbrechung für wenige Wochen würde massiven Schaden in der Branche mit ihren rund 30.000 Beschäftigten anrichten. Erwartet wird für diesen Fall ein Umsatzeinbruch in Milliardenhöhe.

Quellen:
https://www.solarwirtschaft.de/2020/01/31/dieses-jahrzehnt-gehoert-den-erneuerbaren/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/03/11/nach-windkraft-auch-photovoltaik-vor-markteinbruch/
https://www.solarwirtschaft.de/2020/03/12/der-bundesverband-solarwirtschaft-e-v-uebt-scharfe-kritik-an-der-erneuten-verschiebung-einer-entscheidung-zum-kuenftigen-ausbau-von-solardaechern-in-deutschland/

Erster Lichtblick in der Corona-Krise – China exportiert wieder Module

Nach einigen Wochen der Ungewissheit ist die Produktion von Solarmodulen in China teilweise wieder angelaufen. Eine völlige Entspannung der Lage wird jedoch noch etwas andauern.

Wie uns einer unserer Partner aktuell mitteilte, normalisiert sich offenbar die Corona-Problematik in China wieder leicht. Es würden danach in China wieder Waren produziert und verschifft. Es gebe jedoch noch Gebietskontingente, so dass mit einem Ende der Modulknappheit erst ab Mai oder Juni dieses Jahres zu rechnen sei. Was die Wechselrichter betrifft, sollen hingegen fast alle Modelle bereits jetzt schon wieder gut verfügbar sein.

Neben den verzögerten Lieferzeiten aus China ist jedoch problematisch, dass die Corona-Krise hier zulande stetig zunimmt. So sorgen auch Personalengpässe im Handwerk, bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen für zusätzliche Verzögerungen. Eine vollständige Entspannung der Lage kann sich damit noch hinziehen.

Neuberechnung der Bundesnetzagentur lässt mehr Luft zum 52-Gigawatt-Deckel

Die Bundesnetzagentur sorgt durch ein neues Berechnungsverfahren für etwas mehr Zeit bis zum Ende der Förderung von Photovoltaik durch den Solardeckel.


Was ist der 52-GW-„Solardeckel“?

Nach der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage wird deren Inbetriebnahme nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) mit einer Vergütung für die Einspeisung des damit gewonnenen Stroms in das Stromnetz gefördert. Sobald die Leistung aller deutschlandweit auf diese Weise geförderten Anlagen zusammen erstmals insgesamt 52 Gigawatt überschreitet, verringert § 49 Absatz 5 EEG 2017 den anzulegenden Wert für die EEG-Vergütung auf null. Das heißt, ab dann wird die Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen nicht mehr gefördert. Wann diese Gesamtleistung erreicht ist, ermittelt die Bundesnetzagentur anhand der Werte des Marktstammdatenregisters einerseits sowie anhand einer Schätzung der Werte der nicht dort eingetragenen Anlagen andererseits. Nicht vom Auslaufen der Solarförderung betroffen sind lediglich Anlagen mit einer Leistung von über 750 KWp, die ihrerseits einer Ausschreibungspflicht unterliegen.


Warum muss diese Regelung dringend abgeschafft werden?

Ziel dieser Deckelung war ursprünglich die Begrenzung der Kosten des Zubaus von Solaranlagen. Diese Kosten sind jedoch seit Schaffung des Deckels sowohl in der Freifläche als auch auf Dächern bereits durch den Markt selbst stark gesunken, was den Deckel nun überflüssig macht. Im unserem Artikel 52 GW Deckel – Abschaffung dringend notwendig haben wir die Gründe für die Notwendigkeit einer Abschaffung des Solardeckels bereits genannt. Danach sinkt ohne die Förderung von Solarenergie durch die EEG-Vergütung der Anreiz um ein Vielfaches sich Photovoltaikanlagen anzuschaffen oder sie als Kreditgeber zu finanzieren. Folge davon ist neben einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Solarbranche insbesondere auch, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Strommix weniger stark wachsen kann als geplant, was wiederum stark zu einer Verfehlung der deutschen Klimaziele beitragen dürfte.


Wie steht die aktuelle Politik zu dem Thema?

Bereits im November 2019 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG 2017 an den Bundestag adressiert. Auch die Bundesregierung hatte in ihrem Klimaschutzplan die Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels angekündigt und im Herbst 2019 versprochen die Streichung des Deckels in einem eigenen Gesetzesentwurf zügig in den Bundestag einbringen zu wollen. Trotzdem wollte sich die Große Koalition damit im Bundestag bislang noch nicht befassen.


Was hat sich durch die Neuberechnung der Bundesnetzagentur geändert?

Aus Sicht der Verbände für Photovoltaik sollte die Fördergrenze möglicherweise bereits im April 2020 erreicht sein. Anfang Februar 2020 lag die auf den Deckel anzurechnende installierte Photovoltaik-Leistung laut Statistik noch bei 49,783 GW. Neue Erkenntnisse der Bundesnetzagentur machen jedoch nun eine Revidierung der Methodik der Ermittlung erforderlich. Das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit dem 31.01.2019 in Betrieb und erfasst im Gegensatz zum alten Register u. a. auch Betreiberwechsel, Umsetzungen und Stilllegungen von Anlagen. Das führt konsequenterweise zu einer geringeren Gesamtleistung als vorher angenommen. Dies ist zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer in der Wartezeit auf die nach wie vor dringend notwendige Abschaffung des Solardeckels.